Ja, außer der Kunde ist für lebensnotwendige Dinge auf den Supermarkt angewiesen.
Auf einer Nordseeinsel oder einem abgelegenen Bergtal würde es also rechtlich interessant.Die Rechtmäßigkeit eines Hausverbots nur an die Verfügbarkeit von Alternativen zu ketten halte ich für zu kurz gegriffen.
Kann man nicht mittlerweile alles lebensnotwendige im Versandhandel bestellen? Könnte man nicht jemand anders zum Einkaufen schicken? Irgendeine Alternative dürfte es immer geben.
Ich finde, die Hürden sollten schon etwas höher liegen. Ein Hausverbot sollte bei Grundversorgern nur bei echten Vergehen und nur zeitlich befristet möglich sein. Wenn man den Supermärkten da völlig freie Hand lässt, werden dann auch schnell Obdachlose ausgesperrt, weil die den Pfandautomaten so lange blockieren oder die elitäre Kundschaft verschrecken.
Laut Betteridge: nein. https://de.wikipedia.org/wiki/Betteridges_Gesetz_der_Überschriften
Deswegen ist Betteridge kein Naturgesetz
Ich mach mal die Gegenprobe:
Darf ein Supermarkt kein Hausverbot erteilen?
Darf kein Supermarkt ein Hausverbot erteilen?
Darf kein Supermarkt kein Hausverbot nicht erteilen?
Hah, Anfängerfehler. Das funktioniert nur, wenn du echte Presse bist. So mit gedrucktem Medium und so.
Ok Zeit Halligalli im Lidl zu machen.
Ja.
Ja.