• Sibbo@sopuli.xyz
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    4
    arrow-down
    9
    ·
    edit-2
    11 months ago

    Geht auch in Deutschland. Halt einfach irgendwas ausdenken.

    Aber hier gab’s ja auch Zeugen, und zwar die Nachbarn, die die Polizei gerufen haben. Also ganz so willkürlich ist das nicht. Kann sich jemand, der sich durch Alkohol in der eigenen Wohnung nicht benehmen kann, dann im Straßenverkehr trotzdem korrekt verhalten? Ist jetzt nicht völlig abwegig, dass da dann auch Probleme auftreten. Und wenn man nen Führerschein macht, dann lernt man ja auch die Randbedingungen. Dann ist das gar nicht mehr so überraschend.

    • MaggiWuerze@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      8
      arrow-down
      1
      ·
      11 months ago

      Ich darf mich in meinen eigenen 4 Wänden doch benehmen wie ich will. Wenn die Nachbarn das stört können die sich ja beschweren, aber das sollte doch keine Auswirkung auf meinen Führerschein haben. Ansonsten können sich die Sherrifs ja ab jetzt vor Kneipen stellen und nen Sack aufhalten

      • Sibbo@sopuli.xyz
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        2
        arrow-down
        9
        ·
        11 months ago

        Mach mal nachts um 12 in nem Mehrfamilienhaus Musik laut an, und dann warte mal, wie lange es dauert, bis die Polizei vor der Tür steht. Und wenn die dann schon da sind, dann sind sie im Dienst und müssen auch anderen Dingen als nur der Ruhestörung nachgehen. So ist das Leben.

        Jemand, der in die Kneipe geht, nimmt zumindest Rücksicht, wie es im Straßenverkehr ebenfalls geboten ist.

        • luxuslurch@feddit.de
          link
          fedilink
          Deutsch
          arrow-up
          9
          arrow-down
          2
          ·
          11 months ago

          Also in der Kneipe 2 Promille okay, zu Hause nicht? Komische Logik, denn gerade der Kneipenbesuch zwingt ja zur Teilnahme am Straßenverkehr.

          Und: nicht die Musiklautstärke war der Grund für den Entzug. Und es war 22 Uhr, nicht 24 Uhr.