• MrMakabar@feddit.de
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    11 months ago

    Also müsste man nur §10 V Nr1. VStG auf 0,6 erhöhen und man kann es wieder einführen.

    • colourednumbers@slrpnk.net
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      11 months ago

      Das Problem war nie der Steuersatz sondern immer die Bewertung. Und an der wird auch eine Neuauflage scheitern.