• Der Würger@feddit.de
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      8 months ago

      Sorry aber das ist doch Quatsch. Die Anzeigen die ich gestellt habe waren wegen fahrlässiger Körperverletzung was auch eine Straftat ist, hält die Staatsanwaltschaft nicht ab die wegen Mangel an öffentlichen Interesse einzustellen.

      • Myrakel@nrw.social
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        8 months ago

        @WuergerLarsDietrich
        Uff. Ich hätte nicht geglaubt, dass das rechtens ist. Spätestens ab einer Verletzung. Klingt für mich auch nach einem Justizversagen an der Stelle, daher habe ich einmal nachgeschlagen. Es scheint bei einem geringfügigen “Vergehen” - d.h. ohne Mindestfreiheitsstrafe oder Mindestfreiheitsstrafe <1 Jahr - die Möglichkeit zu geben, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.
        Bei Körperverletzung müsste man dann schon ein Auge o.ä. verlieren, damit das erfüllt wäre. 🙄