• Saleh@feddit.orgM
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    1 day ago

    Es gibt dazu unterschiedliche Gerichtsentscheidungen. Im unmittelbaren Kontext zum 07. Oktober haben Gerichte die Parole als verfassungsfeindlich eingeordnet. Außerhalb des Kontexts wurde die Parole von Gerichten als zulässig bewertet.

    https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/pro-palaestina-parole-river-to-the-sea-bgh

    Es gibt jedoch ein entsprechendes Verbot durch das Innenministerium, um auf der Grundlage Angriffe durch die Polizei und andere Exekutivmaßnahmen zu rechtfertigen. Dass hier autoritär durchgegriffen wird, obwohl die Parole sowohl unter Juristen, als auch in der Forschung keine eindeutige Zuordnung hat, zeigt eine der vielen Wege, wie Unterstützung für Palästina und Protest gegen Israel pauschal als antisemitisch angegriffen und mit Repressionen belegt wird.

    Im Kontext von “From the River to the Sea” ist dies beispielsweise ein Spruch, der so auch von israelischer Seite genutzt wird, um eine vollständige Vertreibung oder Vernichtung der Palästinenser zu rechtfertigen. In dem Kontext wird die Parole natürlich nicht verfolgt.

    Zum hier benannten hessischen Antisemitismusbeauftragen Uwe Becker ist auch erwähnenswert, dass er vergangenes Jahr deutsche IDF Soldaten mit eine “Groß-Israel” Trophäe inklusive völkerrechtlich palästinensischer Gebiete, sowie den von Israel annektierten syrischen Golan-Höhen verliehen hat.

    https://www.juedische-stimme.de/hessischer-antisemitismusbeauftragter-ehrt-zurückgekehrte-idf-soldaten-in-frankfurt-

    • SierpinskiDreieck@feddit.org
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      1 day ago

      Danke für die Einordnung, ich bin nicht zu 100% bewandert (vor allem für die Situation in Deutschland), aber mir war bekannt dass es auch verschiedene “suffixe” zu der Aussage gibt, alles zwischen Demokratie und Vernichtung. Deswegen auch die Frage ob das generell verboten wurde oder nur kontextabhängig.