Du vergisst, dass man zum einen eine Verwendung als Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen braucht, damit ein Markenrechtsverstoß überhaupt in Frage kommt. Bevor du das machst solltest du eh eine Markenrecherche durchführen. Zum anderen muss eine Marke auch aktiv verwendet und verteidigt werden. Sonst wird sie gelöscht. Zur willkürlichen Beschneidung der Meinungsfreiheit eignet sich das MarkenG also eher weniger.
Du vergisst, dass man zum einen eine Verwendung als Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen braucht, damit ein Markenrechtsverstoß überhaupt in Frage kommt. Bevor du das machst solltest du eh eine Markenrecherche durchführen. Zum anderen muss eine Marke auch aktiv verwendet und verteidigt werden. Sonst wird sie gelöscht. Zur willkürlichen Beschneidung der Meinungsfreiheit eignet sich das MarkenG also eher weniger.
Dann dürfte diese Aktion gegen Nazis aber auch wenig Erfolg haben.