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      1 month ago

      Die Haftpflicht zahlt immer erstmal die Schäden an anderen, kann einen dann aber wegen grober Fahrlässigkeit (sprich: du warst besoffen, du Depp) in Regress nehmen. Da gibt es glaube ich aber einen gesetzlichen Höchstbetrag, wie viel die Versicherung einfordern kann.

      Das Resultat wird also wohl sein, dass die Frau nun bald sehr große Schulden bei ihrer KFZ-Haftplicht hat.