Selbst wenn die mit der Klage Erfolg haben sollten, müsste dann schnellstmöglich eine gesetzliche Regelung her, die es doch wieder erlaubt, Inhalte zu blockieren, weil man sonst gezwungenermaßen jeglichen Schadcode ausführen müsste, sobald man eine URL anklickt. Das würde jegliche IT-Sicherheitsbemühungen zunichte machen.
Du hast zwar nicht Unrecht, aber das ist vom Prinzip her ja abhängig von den Seitenbetreibern, was für externe Inhalte eingebunden werden.
Und Schadcode könnte auch in Inhalten sein, die auf keiner Adblock- und Tracker-Liste stehen.
Es ist zwar eine gute Heuristik, uBlock origin o.ä. zu nutzen, aber technisch gesehen führst Du doch immer den Code der Seite, die Du besuchst, aus.
Entweder es gibt jetzt eine Lücke in der JS-Sandbox, oder die Seite erlaubt aktiv (CORS) fremden Quellen, durch Skripte Daten abzugreifen, die vom Nutzer eigentlich nur für die gerade besuchte Seite gedacht waren.
Beides kann kein Adblocker prinzipiell verhindern.
Für mich ist das Grundproblem, dass es erlaubt wird, Nutzern zu verbieten, die Datenübertragung von und zu Onlinediensten mittels Adblocker zu manipulieren.
Das zu verbieten widerspricht aus meiner Sicht eigentlich grundlegenden Freiheitsrechten.
Anbietern steht es frei, beliebige technische Barrieren zu errichten.
Aber Nutzer dafür zu bestrafen, den Download oder die Ausführung von Teilen einer Website zu verbieten, ist halt totalitär.
Ähnliche Problematik wie bei früheren “Hackerprozessen”, oder auch aktuell bei Security Research, oder?
Meine Gedanken gingen eher in die Richtung, dass du z.B. eine Phishing-Mail bekommst und dort auf einen Link klickst, der zu einer Webseite führt, die Schadcode ausliefert.
Sobald du den Link angeklickt hast, wärst du gemäß dieser schroben Rechtsauffassung gezwungen, alle Schadcode-Befehle exakt so auf deinem Computer auszuführen, wie vorgegeben.
Das würde z.B. bedeuten, dass moderne Browser ihre Maßnahmen gegen Clickjacking rauswerfen müssten. Bei Clickjacking wird z.B. die Webseite deiner Bank unsichtbar eingebunden und mit anderen, sichtbaren Knöpfen hinterlegt, so dass du dann unwissend die Bank-Webseite navigierst, wenn du die sichtbaren Knöpfe anklicken willst.Man könnte sogar argumentieren, dass auch Sandboxing dafür sorgt, dass gewisse Webseiten nicht mehr so funktionieren, wie vom Betreiber erwünscht. Ob das jemand wirklich juristisch argumentieren würde, ist noch die andere Frage, aber ist eben trotzdem kein Zustand, dass sich Browser-Entwickler immer erstmal strafbar machen, wenn sie grundlegende Sicherheitsmaßnahmen umsetzen wollen.
Um sicherzugehen das ihr nicht ausversehen bei Axel Springer Urheberrechtsverstöße begeht, sollte jeder diese Blockliste in seinem Blocker der Wahl einfügen.
Es kann die Seite nicht modifiziert werden, wenn sie überhaupt nicht lädt.
wie fügt man denn in ublock origin ne Filterliste von extern ein? Ich könnte jetzt händisch jede der urls kopieren, aber das wird doch schnell outdated
In der Readme sind so ziemlich alle gängigen Filter beschrieben.
UBlock origin: In die Addon EInstellungen gehen daann Filterlisten. ganz unten unter importieren dann
[https://raw.githubusercontent.com/autinerd/anti-axelspringer-hosts/master/axelspringer-hosts](https://raw.githubusercontent.com/autinerd/anti-axelspringer-hosts/master/axelspringer-hosts)
einfügen. Oben auf Änderungen übernehmen klicken. Anschließend sollte die Liste bei eigene Filterlisten auftauchen mit einer Zahl von um die 1700 Filtern.Danke! Das Readme hatte ich schon gelesen, aber dein “ganz unten” hat mir geholfen. Ich hatte versucht es unter “meine Filter” hinzuzufügen, weil ich das als die benutzerdefinierte Filterliste interpretiert hatte. Gemeint ist aber die normale Filterseite wo ganz unten ein eingeklappter Listenpunkt “importieren” versteckt ist.
In der Logik der Konzernanwälte geht das so: Wird eine Webseite mit einem Browser aufgerufen, wird die HTML-Datei in den Arbeitsspeicher auf dem Endgerät des Nutzers übertragen. Zur Anzeige der HTML-Datei interpretiert der Webbrowser ihren Inhalt, wobei er zusätzliche Datenstrukturen anlegt. “Der Verlag sieht in der Beeinflussung dieser Datenstrukturen durch den Werbeblocker eine unberechtigte Umarbeitung eines Computerprogramms”
Ist es nicht so, dass beim interpretieren grundsätzlich ein Teil aktiv vom Empfänger, in diesem Fall Browser, umgesetzt wird? Juristisch ist es gegebenenfalls komplexer. Sofern ich den AdBlocker jedoch abschalten kann, würde ich die Veränderung des Codes als Filter betrachten. Es wäre vergleichbar mit dem Tragen einer gefärbten Sonnenbrille bei einer Vernissage oder in einer Galerie, die urheberrechtlich geschützte und colorierte Kunstwerke zeigen. Müssten wir, dort dann, nicht auch colorierte Brillengläser verbieten, denn es werden gezielt bestimmte Farben gefiltert und das Kunstwerk anstatt warm und beruhigend als kalt und trist dargestellt und interpretiert.
Ich denke uns als Gesellschaft sollte jedoch auch bewusst sein, dass Bereitstellung, Zusammenfassen, Aufbereitung oder Recherche auch Leistungen sind. Leistungen sind neben Ehrenamt oder durch staatl. Gebühren finanziert eben nicht kostenfrei sind.
Dinge die auf meinem Rechner sind, darf ich verändern wie ich will.
Hält mich ja auch keiner von ab Dinge in meinen gekauften Büchern durch zu streichen oder Hörner auf Bilder von Matthias Döpfner zu malen.
ich vermute die Entwicklertools von Browsern müssen wir dann auch verbieten, weil ich damit das html in meinem Browser verändern kann?
Demnächst mit Druck der F12 Taste im Browser automatisch Anzeige
neben f5 das gefährlichste Tool im Hackerarsenal :D
Denk auch an die shift-taste.
Edit: Erklärung: Das rootkit wurde nicht installiert, wenn man beim einstecken der CD die Stift-Taste gedrückt hielt.
Menschen die F5 benutzen handeln eindeutig mit krimineller Energie!
Pass auf. Bald verbieten die es auch noch in gekauften büchern Dinge durchzustreichen. Ist ja schließlich unzulässig und Urheberrecht Verletzung weil es nicht geplant war das das Buch so dargestellt wird.
👍
Ich stimme dem total und glaube zusätzlich, dass das Verfassungsgericht das so sehen wird. Es hat ja auch in der Vergangenheit so geurteilt.
Mache Länder haben eine funktionieren Gewaltenteilung, unseres gehört dazu. ✌️
Naja, in dem Artikel geht es darum das vorher die Argumentation auf der technischen Seite geführt wurde. Jetzt geht es aber ums Urheberrecht, womit das Thema von einer anderen Seite aus betrachtet wird.
Auch für die Beurteilung dieser Argumentation ist relevant, wie das technisch funktioniert.
Das Urheberrecht schützt ja auch ein bei mir eingeworfenes Werbeprospekt nicht, mit Schere und Edding bearbeitet zu werden.Der Vergleich wäre wohl eher dass dein Briefkasten die Werbung automatisch ausschneidet bevor du die Zeitung liest. Bin aber kein Rechtsanwalt.
Aber wenn das durchkommt dann wird es wahrscheinlich Proxys im Ausland geben die die Seiten Parsen, Werbung entfernen und das Ergebnis an den Endkunden weiterleiten.
Stimmt nicht. Grundlegend brauchst du eine Erlaubnis, es sei denn im Gesetz ist speziell eine Ausnahme vorgesehen. Deshalb darf man auch nicht einfach Häuser umbauen, die als Baukunstwerke gelten. Wenn du das Bild einer Person veränderst, könnte auch die DSGVO greifen.
Man dürfte ja auch keine Privatkopien machen, wenn das nicht explizit im Gesetz vorgesehen wäre. Wofür die Rechteinhaber dann aber auch entschädigt werden.
Wenn’s so einfach wäre, könnte man ja auch nach Belieben KI trainieren.
Wenn’s so einfach wäre, könnte man ja auch nach Belieben KI trainieren.
kannst du, ob du das trainierte model weitergeben oder kommerziel nutzen darfst ist ne frage für Gerichte
Stimmt nicht. Grundlegend brauchst du eine Erlaubnis, es sei denn im Gesetz ist speziell eine Ausnahme vorgesehen. Deshalb darf man auch nicht einfach Häuser umbauen, die als Baukunstwerke gelten. Wenn du das Bild einer Person veränderst, könnte auch die DSGVO greifen.
das ist die Veränderung einer einmaligen Sache, die als für die Allgemeiheit aks erhaltenswert eingestuft wurde, wir reden eher darüber deinem Druck der Mona Lisa einen Schnurrbart anzumalen. die dsgvo wird hier auch nicht greifen.
Man dürfte ja auch keine Privatkopien machen, wenn das nicht explizit im Gesetz vorgesehen wäre. Wofür die Rechteinhaber dann aber auch entschädigt werden.
in dem Fall wurde mir aber bereits eine Kopie von der Quelle gegeben, die Quelle könnte höchstens entscheiden, dass sie mir keine kopien mehr gibt, weil sie nicht mag, dass drin rum male.
Die Urheberrechtsverletzung seh ich hier einfach nicht, und eine entsprechendes Urteil würde einem Verbot aller üblichen Browser gleich kommen. absoluter Kokolores.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Ich sauge mir das nicht aus den Fingern. Das steht so im Gesetz und wird auch so geurteilt.
kannst du, ob du das trainierte model weitergeben oder kommerziel nutzen darfst ist ne frage für Gerichte
In DE (und ganz EU) ist KI-Training über die Ausnahmen für Text- und Data-Mining geregelt (auch wenn manche Urheberrechtsleute das gerne ungeschehen machen würden). Wenn es tatsächlich rein privat und nicht kommerziell ist, könnte es vielleicht auch Privatkopie sein. Weiß ich nicht recht.
das ist die Veränderung einer einmaligen Sache, die als für die Allgemeiheit aks erhaltenswert eingestuft wurde,
Du denkst an Denkmalschutz, aber ich meinte das Urheberrecht, genauer das Urheberpersönlichkeitsrecht. Ein normales, unauffälliges Haus fällt nur unter Leistungsschutzrecht. Ein besonderes Bauwerk gilt rechtlich als Kunstwerk und wird wie eine Skulptur behandelt. Das heißt, man darf es nicht einfach ändern. Man darf auch nicht unbedingt Fotografien davon veröffentlichen (siehe Panoramafreiheit).
wir reden eher darüber deinem Druck der Mona Lisa einen Schnurrbart anzumalen.
Die Mona Lisa fällt nicht mehr unter deutsches Urheberrecht. Bei neueren Werken wirds schwierig. Jemand wie Duchamp könnte sich vielleicht auf die Kunstfreiheit berufen, aber normalerweise ist sowas eben genau ein Fall für UrhG §14. Also verboten.
die dsgvo wird hier auch nicht greifen.
Bei Werbeblockern wohl nicht, aber wenn du das Foto einer lebenden Person veränderst und zB auf Lemmy veröffentlichst, dann greift die DSGVO.
in dem Fall wurde mir aber bereits eine Kopie von der Quelle gegeben, die Quelle könnte höchstens entscheiden, dass sie mir keine kopien mehr gibt, weil sie nicht mag, dass drin rum male.
Genau das stimmt eben nicht. Privatkopie ist zB wenn du Musik vom PC auf Handy kopierst, einen Text aus dem Internet ausdruckst, usw. Dafür werden die Rechteinhaber entschädigt. Auf Speichermedien, Handys, usw wird die “Urheberrechtsabgabe” erhoben, die die Verlage usw unter sich aufteilen. Ältere Leute drucken gerne Nachrichten aus, also gibt es da Geld für Springer.
Die Urheberrechtsverletzung seh ich hier einfach nicht, und eine entsprechendes Urteil würde einem Verbot aller üblichen Browser gleich kommen. absoluter Kokolores.
Ich gehe nicht davon aus, dass die Klage direkt Erfolg haben wird. Es gab vor Kurzem ja das Urteil bzgl Cheat Software. Die Inhalte im Arbeitsspeicher zu ändern, gilt nicht als ändern eines Programms. Allerdings könnte es sein, dass sich aus dem Urteil ergibt, wie man Werbung einblendet, sodass Blocken illegal ist.
Bei Werbeblockern wohl nicht, aber wenn du das Foto einer lebenden Person veränderst und zB auf Lemmy veröffentlichst, dann greift die DSGVO.
Artikel 2 Absatz 2 DSGVO sagt nein, sie greift nicht. Gibt bestimmt einen Haufen anderer Gründe, warum man das nicht darf, aber ich kann es nicht leiden, wenn Leute “DSGVO” schreien, ohne dass sie wissen, was drinsteht und wann sie überhaupt anzuwenden ist.
Es wird leider sehr viel Desinformation über UrhG und DSGVO verbreitet. Ich weiß nicht, warum ihr Leute das macht. Ich hab mich ja schon gefragt, ob das so eine Astroturf-Sache ist, aber was auf den Webseiten von DSGVO-Profis verbreitet wird, hat alles Hand und Fuß. Das passt also nicht. Tja.
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten
Weiß nicht, was da geastroturft sein soll? Wenn ich privat irgendwelche Dinge mit personenbezogenen Daten mache, hat das ggf. etwas mit Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht zu tun, aber nicht mit der DSGVO.
Wenn du was auf Lemmy veröffentlichst, ist es nun mal nicht mehr rein persönlich. Das wird allgemein so ausgelegt. Wer was anderes sagt, hat keine Ahnung.
DSGVO ist Persönlichkeitsrecht.
In DE (und ganz EU) ist KI-Training über die Ausnahmen für Text- und Data-Mining geregelt (auch wenn manche Urheberrechtsleute das gerne ungeschehen machen würden). Wenn es tatsächlich rein privat und nicht kommerziell ist, könnte es vielleicht auch Privatkopie sein. Weiß ich nicht recht.
im EU AI Act sind natürliche Personen, die so ein System privat und nicht beruflich betreiben ausdrücklich von den regelungen ausgeschlossen, das ist in dieser diskussion aber eh nur ein strohmann.
Man darf auch nicht unbedingt Fotografien davon veröffentlichen (siehe Panoramafreiheit).
es geht hier nicht um veröffentlichen, es geht um die Änderung von daten in deinem Besitz, sie werden nicht an dritte weitergegeben oder irgendwo zur schaugestellt. Ich könnte jetzt grade meine Fotobände durchgehen und auf jedes Foto eine Ente malen und würde nichts ungesetzliches tun. ich dürfte sie vermutlich nicht ausstellen.
Bei Werbeblockern wohl nicht, aber wenn du das Foto einer lebenden Person veränderst und zB auf Lemmy veröffentlichst, dann greift die DSGVO.
zum glück tun wir das nicht sondern bearbeiten nur html, dass uns der Browser anzeigt.
Genau das stimmt eben nicht. Privatkopie ist zB wenn du Musik vom PC auf Handy kopierst, einen Text aus dem Internet ausdruckst, usw. Dafür werden die Rechteinhaber entschädigt. Auf Speichermedien, Handys, usw wird die “Urheberrechtsabgabe” erhoben, die die Verlage usw unter sich aufteilen. Ältere Leute drucken gerne Nachrichten aus, also gibt es da Geld für Springer.
Die “kopie” wird schon indem moment erstellt, indem mein Browser das html läd bzw generiert. und dabei wird er es in vielen fällen schon anders darstellen als es geplant war, wenn mir z.b. Fonts fehlen oder ich inhalte von drittservern nicht lade. Und für alle Beteiligten Geräte wurde diese Pauschale gezahlt, also gibt’s auch hier nichts rütteln, wir vervielfältigen ja nichtmals etwas.
Ein Urteil im Sinne des Axel-Springer-Verlags wäre einfach nur Banane.
m EU AI Act sind natürliche Personen, die so ein System privat und nicht beruflich betreiben ausdrücklich von den regelungen ausgeschlossen, das ist in dieser diskussion aber eh nur ein strohmann.
Den AI Act habe ich auch nicht erwähnt. Wie gesagt, Urheberrecht.
es geht hier nicht um veröffentlichen, es geht um die Änderung von daten in deinem Besitz, sie werden nicht an dritte weitergegeben oder irgendwo zur schaugestellt.
Eben dabei muss UrhG und DSGVO beachtet werden.
Ich könnte jetzt grade meine Fotobände durchgehen und auf jedes Foto eine Ente malen und würde nichts ungesetzliches tun. ich dürfte sie vermutlich nicht ausstellen.
Das ist nicht unbedingt richtig. Es kommt drauf an.
Die “kopie” wird schon indem moment erstellt, indem mein Browser das html läd bzw generiert. und dabei wird er es in vielen fällen schon anders darstellen als es geplant war, wenn mir z.b. Fonts fehlen oder ich inhalte von drittservern nicht lade.
Da sehe ich kein Problem. Hat auch nichts mit dem Argument in diesem Fall zu tun.
Ein Urteil im Sinne des Axel-Springer-Verlags wäre einfach nur Banane.
Das Gericht wird das Gesetz interpretieren. Urteile nach dem “gesunden Volksempfinden” hättest, gibt’s nicht mehr.
Eine Webseite ist schon gar kein “Programm”, also kann sie auch nicht wie eins geschützt sein. Das ganze Argument ist völlig irre.
Viele Webseiten sind mittlerweile Programme (läuft in der JS Sandbox) oder werden dynamisch von einem generiert. Google Maps z.B. funktioniert ohne JS uberhaupt nicht.
Elemente in der Webseite mögen Programme sein, aber das Grundgerüst in dem diese sitzen ist am Ende ja wohl immer noch ein (evtl kleines) Stück HTML, das sich ohne ein tatsächliches Programm, den Browser, nicht betrachten lässt. Eine Webseite ist ein Programm in dem gleichen Sinn wie ein PDF oder LaTeX Dokument eines ist.
Und in Restaurants isst man Geschirr.
Und wieder hinkt Deutschland China nur hinterher.
Das muss dieser Wandel durch
HandelTatenlosigkeit sein, für den sich die CDU immer so stark gemacht hat.
Wäre es irgendwie möglich zu den DerStandard Links auch eine Archiv-Version / Umgehung der Paywall mitzuliefern? Ich klicke da regelmäßig drauf und kann nichts lesen. “AdBlocker erkannt”… Irgendwie etwas ironisch bei diesem Artikel.
Sorry, aber dann ist dein AdBlocker scheiße eingerichtet. Wenn ich einen Artikel aufmache, dann rödelt der kurz und das Cookie-Fenster ist weg und der komplette Artikel geladen. uBblock Origin usw. haben die Annoyances-Filterlisten nicht zum Spaß.
Ja, ich hab ein Gerät auf dem GrapheneOS Vanadium läuft, da kann ich leider nix einstellen oder Addons installieren. Gleiches Spiel mit Adblockern auf DNS Level wie Pihole oder Adguard… Oder mit Apps die den eingebauten Webview verwenden. Die einzige Lösung scheint deine zu sein, Computer benutzen oder Firefox mit uBlock und den Annoyances Filterlisten. Ich denke einen Link mitliefern, so wie viele andere Leute das hier tun, wäre aber die weitaus einfachere Variante.
Ich denke einen Link mitliefern, so wie viele andere Leute das hier tun, wäre aber die weitaus einfachere Variante.
Dann mach das doch. Hindert dich ja keiner daran die Adresse in ein Archiv als Suchbegriff einzufügen. Dann kannst du das Ergebnis mit anderen teilen. Es gibt sogar Browser-Erweiterungen, die machen das automatisch. Kannst ruhig so eine bei dir installieren, statt von anderen zusätzliche Arbeit abzuverlangen.
Ja, ich denke wir haben unterschiedliche Vorstellungen, wie Lemmy so funktionieren sollte… Ich denke wenn einer posted und hunderte Leute lesen, ist es immer besser wenn derjenige der den Post erstellt die 30 Sekunden investiert und etwas mehr Qualität anbietet. Das spart dann kollektiv zig mal dieselbe Arbeit und ist in Summe besser und macht es Allen einfacher… Hebt auch die Qualität und macht Lemmy zu mehr als einem RSS-Feedreader… Ist jetzt auch der fünfte Post oder so dieser Art den ich nicht unterwegs lesen kann, bevor ich eine Anmerkung geschrieben habe. Und letztlich sehe ich es nicht als meine persönliche Aufgabe an, anderer Leute Beiträge zu verbessern. Entweder spricht mich das an, oder halt nicht. War nur ein Verbesserungsvorschlag. Letztlich dürft ihr natürlich auch nur irgendwelche Links reinschmeißen, dann überlege ich mir selber, wie ich damit umgehe. (Und wie gesagt, Browsererweiterung geht leider nicht.)
Hier du Sozialschmarotzer der sich nicht mit Technik befassen will und lieber möchte das andere für ihn Arbeit machen /s
https://feddit.org/comment/8449994
Außerdem alles gute zum Kuchentag 😘
Merci 😚
Ich denke wenn einer posted und hunderte Leute lesen, ist es immer besser wenn derjenige der den Post erstellt die 30 Sekunden investiert und etwas mehr Qualität anbietet.
Jetzt hast du schon mehr Zeit darin investiert rumzudiskutieren statt in derselben Zeit einer der Anti-Paywall-Eweiterungen zu installieren und selber einfach mal den Link zu posten.
Was leider nicht in deinen Kopf geht, ist dass andere vielleicht einfach gar nicht dein Problem haben und deswegen gar nicht erst dein Nischensystem-auf-dem-Handy-und-PiHole-oben-drauf-Problem sehen.
Und letztlich sehe ich es nicht als meine persönliche Aufgabe an, anderer Leute Beiträge zu verbessern.
Das ist schon sehr ironisch, denn du machst genau denselben Mist, den du bei anderen bemängelst.
Du hast dein Konto seit 2021 und gerade mal 83 Beiträge erstellt. Du postest Links zu Musik ohne zusätzlich Links zu Piped und Invidious dabei zu packen.
Wo ist dein “derjenige der den Post erstellt die 30 Sekunden investiert und etwas mehr Qualität anbietet”?? Nicht vorhanden.
Du forderst Arbeit von anderen ein und bringst nicht dasselbe.
Lass uns mal darauf einigen uns nicht zu einigen… War ein nettgemeinter Vorschlag von mir, du hast andere Vorstellungen und dann ist das wohl so. Wenn du schon meine vergangenen Posts liest, wirst du feststellen, dass ich gerne über Qualität vor Quantität rede. Und meine hilfreichen Posts sind alle gespickt mit Zusammenfassungen, TLDRs, Links zu mehr Resourcen… Dazu hab ich meine eigene YouTube Müllkippe, aber die kann jede:r ausblenden da sie nicht vermischt ist mit sinnvollen Beiträgen. Die ist für die Softwareentwicklung hier, da ich gelegentlich mitprogrammiere und dafür so Features wie geplante Posts und Einbettungen testen muss. Also ich denke ich bringe schon deutlich was hier ein. Und gelegentlich nehme ich mir auch mal heraus meine Wünsche anzumerken. Ich find’s okay. Und die deutschprachige Ecke hier glänzt auch regelmäßig mit Qualität, vielleicht komme ich deswegen mit hohen Erwartungen. Ob das nun angemessen ist oder nicht…
Wenn du schon meine vergangenen Posts liest, wirst du feststellen, dass ich gerne über Qualität vor Quantität rede.
Posts hast du erst einmal nur 83 in 4 Jahren und dann vor allem YouTube-Links ohne zusätzliche Piped- und Invidious-Links. Schade, dass du dir die Kritik nicht zu Herzen nimmst und abblockst.
Alles gute zum Kuchentag :D
Dankeschön ☺
Text mal rauskopiert für alle mit Probleme:
Deutschland könnte nach China das zweite Land werden, das Werbeblocker verbietet
Mozilla warnt vor weitreichenden Folgen einer möglichen Entscheidung gegen Adblocker. Ein Rechtsstreit zwischen Axel Springer und dem Adblock-Plus-Entwickler geht in die heiße Phase Ein Laptop liegt in einem dunklen Raum auf einem Teppichboden und zeigt das Google-Chrome-Logo auf dem Bildschirm. Browser wie Googles Chrome können mit Erweiterungen modifiziert werden. Der Axel-Springer-Konzern sieht insbesondere bei Adblockern eine unberechtigte Umarbeitung von urheberrechtlich geschütztem Material.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Entscheidung getroffen, die das Internet, wie wir es kennen, verändern könnte. Es geht um nicht weniger als um die Frage, ob Werbeblocker das Urheberrecht verletzten, weil sie geschützte Inhalte verändern. In einem Urteil vom 31. Juli 2025 hat das höchste deutsche Zivilgericht den jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Axel-Springer-Konzern und der Kölner Eyeo GmbH, dem Entwickler von Adblock Plus, an das Oberlandesgericht Hamburg zurückverwiesen. “Manipulierte” Inhalte
Axel Springer argumentiert, dass der HTML-Code ihrer Websites durch den Einsatz von Adblockern unzulässig verändert werde, was gegen das Urheberrecht verstoße. In der Logik der Konzernanwälte geht das so: Wird eine Webseite mit einem Browser aufgerufen, wird die HTML-Datei in den Arbeitsspeicher auf dem Endgerät des Nutzers übertragen. Zur Anzeige der HTML-Datei interpretiert der Webbrowser ihren Inhalt, wobei er zusätzliche Datenstrukturen anlegt.
“Der Verlag sieht in der Beeinflussung dieser Datenstrukturen durch den Werbeblocker eine unberechtigte Umarbeitung eines Computerprogramms”, erklärt der Medienanwalt und Youtuber Christian Solmecke von der Kanzlei WBS Legal.
Die Eyeo GmbH hingegen betont das Recht der Internetnutzer, ihre Browser so einzustellen, wie sie es möchten. Durch Werbeblocker würden Programme nicht umgearbeitet, weshalb es keine urheberrechtliche Relevanz gebe. Nur in China gibt es ein ähnliches Verbot
Besonders alarmierend ist die Warnung der Mozilla Foundation: Deutschland könnte das zweite Land nach China werden, das Werbeblocker verbietet. “Ein starres System, das jeden serverseitigen Code ausführt, wäre außerordentlich gefährlich”, warnt Mozilla-Rechtsexperte Daniel Nazer in einem Blogbeitrag der Mozilla Foundation.
China ist bislang das einzige Land weltweit, das Werbeblocker weitgehend verboten hat. Dort sind entsprechende Apps aus den App-Stores verschwunden, und Browser-Erweiterungen sind nicht mehr verfügbar. Ein ähnliches Verbot in Deutschland würde einen Präzedenzfall für andere europäische Länder schaffen.
Die Tragweite eines möglichen Verbots geht weit über das Blockieren von Werbung hinaus. Browser-Erweiterungen verbessern auch die Barrierefreiheit, wehren Tracker ab und mindern Sicherheitsrisiken. Von Übersetzungstools bis hin zu Accessibility-Hilfsmitteln – zahlreiche Anwendungen, die Webinhalte modifizieren, könnten betroffen sein, wie Winfuture berichtet. Komplizierte Rechtslage
Der BGH kritisierte in seinem Urteil, dass die Vorinstanz die technischen Besonderheiten von Browsern nicht ausreichend gewürdigt habe. Insbesondere sei unklar geblieben, wie virtuelle Maschinen aus Bytecode Objektcode erstellen und ob diese Prozesse urheberrechtlich relevant seien. “Der BGH sieht noch erheblichen rechtlichen Klärungsbedarf”, erklärt Solmecke. Besonders problematisch sei, dass moderne Browser nicht direkt maschinenlesbaren Objektcode ausführen, sondern über Engines arbeiten, die aus HTML, CSS und JavaScript zunächst einen Bytecode erzeugen. Historische Wendung
Die aktuelle Klage unterscheidet sich grundlegend von früheren Verfahren. Während es zuvor um wettbewerbsrechtliche Aspekte ging, steht nun das Urheberrecht im Mittelpunkt. In früheren Verfahren hatte der BGH Werbeblocker noch für rechtlich zulässig erklärt.
Das Kölner Unternehmen Eyeo vertreibt seit 2011 die Software Adblock Plus. Die Browser-Erweiterung ermöglicht es Nutzern, angezeigte Werbung auf besuchten Websites zu blockieren. Dabei kommt ein Filter zum Einsatz, der auf eine sogenannte Blacklist zurückgreift – eine Datenbank mit verschiedenen Serverpfaden und Codes, die Werbung einblenden. Ungewisse Zukunft
Das Verfahren wird nun in Hamburg fortgesetzt, wo detaillierte technische Gutachten erstellt werden müssen. Eine endgültige Klärung dürfte noch ein bis zwei Jahre dauern. Die Entscheidung könnte jedoch weitreichende Folgen für die Entwicklung des freien Internets in Europa haben, warnt man bei Mozilla.
“Wir hoffen aufrichtig, dass Deutschland nicht das zweite Land (nach China, Anm.) wird, das Werbeblocker verbietet. Dies würde die Möglichkeiten der Nutzer, ihre Online-Umgebung zu kontrollieren, erheblich einschränken und möglicherweise die Tür für ähnliche Einschränkungen in anderen Ländern öffnen. Ein solcher Präzedenzfall könnte dazu führen, dass andere Erweiterungen zum Schutz der Privatsphäre, zur Verbesserung der Zugänglichkeit oder zur Erhöhung der Sicherheit rechtlich angefochten werden. Im Laufe der Zeit könnte dies Innovationen in diesen Bereichen verhindern, die Browserhersteller unter Druck setzen, die Funktionalität von Erweiterungen einzuschränken und das Internet von seiner offenen, nutzergesteuerten Natur in Richtung eines Internets mit eingeschränkter Flexibilität, Innovation und Kontrolle für die Nutzer verschieben”, so Nazer. (pez, 20.8.2025)
Was ist Chinas Begründung?
Im Staatskapitalismus wie China ihn betreibt ist Werbung oft vom Propagandaministerium vertriebene Staatspropaganda. Dem dürfen sich die Menschen natürlich nicht so einfach entziehen. Konsumieren um jeden Preis.