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    7 days ago

    Jetzt halte ich dich für einen Bot.

    Der eine Link war eine EuGH Entscheidung von 2003, da gab es keine DSGVO.

    Der andere war ein Gerichtsurteil von einem holländischen Amtsgericht, wo der interviewte Experte hinterher sagt: “jo, das Gericht hat die Verordnung nicht verstanden”.

    Ich wiederhole gerne meinen Punkt ein drittes Mal, dann ist aber auch gut:

    Ja, man darf keine Fotos von irgendwem posten. Nein, das hat nichts mit der DSGVO zu tun.

    • General_Effort@lemmy.world
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      7 days ago

      Der eine Link war eine EuGH Entscheidung von 2003, da gab es keine DSGVO.

      Richtig. Wie ich schrieb, der EuGH sieht das schon seit über 20 Jahren so. Da gab es keine DSGVO. Was hindert dich daran, dem auf den Grund zu gehen?

      Der andere war ein Gerichtsurteil von einem holländischen Amtsgericht, wo der interviewte Experte hinterher sagt: “jo, das Gericht hat die Verordnung nicht verstanden”.

      Das ist jetzt einfach krass gelogen. Im Artikel steht unmissverständlich:

      Das Urteil ist für Anwalt Markus Schließ keine Überraschung. “Das würden Richter in Deutschland genauso entscheiden”, sagt der Datenschutzexperte im Gespräch mit dem SPIEGEL.

      Warum machst du das?

      • kossa@feddit.org
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        7 days ago

        Krass, du verstehst echt einfach nicht, was ich die ganze Zeit schreibe. Ich weiß nicht, wie ich es noch zum Ausdruck bringen soll?!

        Ja! Der Spiegel Dude sagt genau das, was ich die ganze Zeit sage:

        Oma

        darf

        keine

        Bilder

        posten.

        DSGVO ist

        aber

        nicht

        die

        einschlägige

        Rechtsgrundlage

        dafür

        • General_Effort@lemmy.world
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          7 days ago

          Ich wüsste gerne, warum du Unsinn verbreitest. Ich versteh schon, was du schreibst. Ich will wissen, warum du es schreibst.

          • kossa@feddit.org
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            7 days ago

            OK, ich probiere es andersherum: was meinst du denn, was in den Begriffserläuterungen der DSGVO hiermit gemeint ist:

            Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten

            ?

            • General_Effort@lemmy.world
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              7 days ago

              Das nimmt alles im engeren Familien- und Freundeskreis aus. Du darfst nicht vergessen, dass Datenschutz in der EU als Grundrecht gilt. Man kann nicht einfach per Gesetz ein Grundrecht aushebeln. Die zahllosen Kleinigkeiten des täglichen Lebens werden ausgenommen, aber eben nur solange es Kleinigkeiten sind. Die implizite Annahme ist, dass dabei die Kontrolle über die Daten erhalten bleibt, auch wenn nicht alles dokumentiert wird. Wenn Daten im Internet der gesamten Welt zugänglich gemacht werden, dann kann man sich natürlich nicht mehr darauf berufen.

              Ok, jetzt die Antwort auf meine Frage.

              • kossa@feddit.org
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                7 days ago

                Warum ich das tue, habe ich schon erläutert. In sofern kommen wir hier wohl nicht weiter, aber am Ende des Tages ist es ja auch egal, beim Ergebnis der Rechtsauslegung sind wir uns ja einig. So be it.