• woelkchen@lemmy.world
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    1 year ago

    Man könnte aber natürlich überlegen erstmal nur ein Verbot der Verbände in Thüringen und Sachsen-Anhalt anzustreben. Allerdings ist “gesichert rechtsradikal” soweit ich das verstehe auch nicht mit “gesichert verfassungsfeindlich” gleichzusetzen. Insofern wäre ich mir nichtmal sicher, dass das klappt.

    Vor 'er Weile in einer Reportage einen Juristen gesehen, der meinte, dass Parteien und andere Organisationen völlig problemlos für die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eintreten können, wenn sie das nur gewaltfrei machen. Völliger Schwachsinn, meiner Meinung nach, aber so scheint hierzulande die Juristik und Politik zu ticken.

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        1 year ago

        Insofern finde ich die Grenzen, die das Grundgesetz da setzt schon sinnvoll.

        Im Grundgesetz Artikel 20 steht auch: “(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.” Leute wie Maaßen zeigen doch wie weit die ihre Tentakel bereits im Staatsapparat haben. Wirst aber nicht als Held gefeiert werden, wenn du was gegen die unternimmst, nachdem das Verbotsverfahren gescheitert ist, sondern selber in den Knast wandern.