In einem Rechtsstaat kann man im Allgemeinen nur gegen Dinge klagen, die einen auch wirklich selbst betreffen (in seinen Rechten einschränken).
Dafür muss man nicht unbedingt “privilegiert” sein, es würde wohl auch reichen, in der Nähe der Grenze zu wohnen und sie regelmäßig für Besorgungen oder Arbeitsweg zu überqueren.
Hast du eine Quelle dazu, warum “nur wenn man selbst betroffen ist” ein rechtsstaatliches Prinzip sein sollte?
Ich erinnere mich da an das Urteil zu den bayrischen Kruzifixen, dass diese zwar rechtswidrig seien, aber niemand dagegen klagen dürfe, weil nicht selbst betroffen. Wenn man gegen Rechtsbruch durch den Staat wegen solchen Regelungen nicht vorgehen kann, dann ist das aus meiner Sicht ein Widerspruch zur Rechtsstaatlichkeit.
In einem Rechtsstaat kann man im Allgemeinen nur gegen Dinge klagen, die einen auch wirklich selbst betreffen (in seinen Rechten einschränken).
Dafür muss man nicht unbedingt “privilegiert” sein, es würde wohl auch reichen, in der Nähe der Grenze zu wohnen und sie regelmäßig für Besorgungen oder Arbeitsweg zu überqueren.
Hast du eine Quelle dazu, warum “nur wenn man selbst betroffen ist” ein rechtsstaatliches Prinzip sein sollte?
Ich erinnere mich da an das Urteil zu den bayrischen Kruzifixen, dass diese zwar rechtswidrig seien, aber niemand dagegen klagen dürfe, weil nicht selbst betroffen. Wenn man gegen Rechtsbruch durch den Staat wegen solchen Regelungen nicht vorgehen kann, dann ist das aus meiner Sicht ein Widerspruch zur Rechtsstaatlichkeit.