• LeFrog@discuss.tchncs.de
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    8 months ago

    Vor dem Verwaltungsgericht München hatte er im Januar 2024 noch keinen Erfolg. Das Gericht deutete zwar an, dass die Grenzkontrollen rechtswidrig seien, es lehnte aber Salomons Klage als unzulässig ab, weil keine Wiederholungsgefahr drohe. Dies sah der VGH München nun anders.

    Da Salomon immer wieder kontrolliert wurde und ein Ende der Grenzkontrollen nicht abzusehen sei, bestehe durchaus eine Wiederholungsgefahr; die Klage sei also zulässig gewesen.

    Heißt ergo, solange man priveligiert genug ist, um ständig hin-und-herzureisen, kann man klagen. Sonst nicht? Zum fick?

    • schnurrito@discuss.tchncs.de
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      8 months ago

      In einem Rechtsstaat kann man im Allgemeinen nur gegen Dinge klagen, die einen auch wirklich selbst betreffen (in seinen Rechten einschränken).

      Dafür muss man nicht unbedingt “privilegiert” sein, es würde wohl auch reichen, in der Nähe der Grenze zu wohnen und sie regelmäßig für Besorgungen oder Arbeitsweg zu überqueren.

      • Saleh@feddit.org
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        8 months ago

        Hast du eine Quelle dazu, warum “nur wenn man selbst betroffen ist” ein rechtsstaatliches Prinzip sein sollte?

        Ich erinnere mich da an das Urteil zu den bayrischen Kruzifixen, dass diese zwar rechtswidrig seien, aber niemand dagegen klagen dürfe, weil nicht selbst betroffen. Wenn man gegen Rechtsbruch durch den Staat wegen solchen Regelungen nicht vorgehen kann, dann ist das aus meiner Sicht ein Widerspruch zur Rechtsstaatlichkeit.

  • Saleh@feddit.org
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    8 months ago

    Doch außer dem umtriebigen Stefan Salomon scheint die Rechtmäßigkeit der Grenzkontrollen kaum jemand zu interessieren, vermutlich weil die Grenzkontrollen ohnehin eher Symbolpolitik sind. In der Regel kontrolliert die Bundespolizei nämlich nur stichprobenartig, um den Verkehr und den Warenzufluss nicht allzu sehr aufzuhalten.

    Da Salomon immer wieder kontrolliert wurde und ein Ende der Grenzkontrollen nicht abzusehen sei, bestehe durchaus eine Wiederholungsgefahr; die Klage sei also zulässig gewesen. Und auch in der Sache hatte Salomons Klage Erfolg.

    Ich frage mich, ob es Zufall ist, dass die bayrischen Grenzer bei ihren stichprobenartigen Kontrollen regelmäßig einen Mann mit jüdischem Familiennamen in ihre Stichprobe aufnehmen.

  • albert180@piefed.social
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    8 months ago

    Endlich.

    Diese Stinkstiefel von Zugbegleitern und Polizisten zwischen Salzburg und München waren echt nicht mehr auszuhalten. (Bis Salzburg und ab München dagegen stets freundlich)

    Abgesehen davon, dass das eine komplett unnötige Schikane ist. Insbesondere im Nachtzug jedes Mal ein Highlight um 02:00 Nachts aus Populismusgründen aufgeweckt zu werden

    Dann kann man ja auch fast wieder über München fahren, und muss nicht mehr der SBB Unmengen an Geld für ihre zugegebenermaßen guten Dienste bezahlen.

    ~~Die einzige Frage ist, hält sich unsere Regierung dran? Ich habe Zweifel. ~~

    Ah ja, im Artikel steht gerade dass das Urteil natürlich nicht auf unsere aktuellen illegalen Grenzkontrollen anwendbar ist, und dass der Schengengrenzkodex geändert wurde, damit man das Affentheater 2,5 Jahre abziehen darf. Warum gab’s darüber eigentlich keine Medienberichterstattung?