Doch außer dem umtriebigen Stefan Salomon scheint die Rechtmäßigkeit der Grenzkontrollen kaum jemand zu interessieren, vermutlich weil die Grenzkontrollen ohnehin eher Symbolpolitik sind. In der Regel kontrolliert die Bundespolizei nämlich nur stichprobenartig, um den Verkehr und den Warenzufluss nicht allzu sehr aufzuhalten.
Da Salomon immer wieder kontrolliert wurde und ein Ende der Grenzkontrollen nicht abzusehen sei, bestehe durchaus eine Wiederholungsgefahr; die Klage sei also zulässig gewesen. Und auch in der Sache hatte Salomons Klage Erfolg.
Ich frage mich, ob es Zufall ist, dass die bayrischen Grenzer bei ihren stichprobenartigen Kontrollen regelmäßig einen Mann mit jüdischem Familiennamen in ihre Stichprobe aufnehmen.
Ich frage mich, ob es Zufall ist, dass die bayrischen Grenzer bei ihren stichprobenartigen Kontrollen regelmäßig einen Mann mit jüdischem Familiennamen in ihre Stichprobe aufnehmen.