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      8 days ago

      Warum rufst du “Desinformation” ohne Belege für deine Behauptung zu liefern? Unsere Diskussion besteht gerade aus

      Hier ist die DSGVO. Darin steht explizit, dass persönliche Datenverarbeitung nicht in den Schutzbereich der DSGVO fällt

      und du sagst

      Dohoch!

      Und ich verbreite dann Desinformation? Unlustiger Joke. Wo sind denn die unzähligen Experten, die eine gegenteilige Auffassung vertreten?

      • General_Effort@lemmy.world
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        8 days ago

        Warum rufst du “Desinformation” ohne Belege für deine Behauptung zu liefern?

        Mit Internetzugang sollte es eigentlich in wenigen Minuten möglich sein, entsprechende Informationen zu finden. Auch Urteile im Originaltext. Diese Ausnahme ist ja eine grundlegende Sache und nichts, wofür man sich durch Fachliteratur wühlen müsste.

        Vielleicht ist es ja nicht so einfach, wie es für mich scheint. Also bring ich mal was. Hier ein Spiegel-Bericht über einen Fall aus 2020. Eine Oma hatte Fotos von ihren Enkeln auf Facebook gestellt, gegen den Willen der Eltern. So sieht der EuGH das schon seit über 20 Jahren (Lindquist-Urteil in 2003)

        Aber wenn es an grundlegenden Recherche-Fähigkeiten fehlt, warum macht man dann so große Behauptungen? Es muss einem dann doch mindestens egal sein, ob es stimmt. Es passt auch nicht in die Communitys hier. Lemmy-User fordern erfahrungsgemäß eine extrem strenge Auslegung der DSGVO. Also, warum?

        • kossa@feddit.org
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          8 days ago

          Nochmal: ja, man darf nicht einfach random Fotos von irgendwem veröffentlichen. Aber nicht wegen der DSGVO. Das steht sogar in deinem Artikel: das eine random niederländische Gericht hat das so entschieden, aber bei der Übertragung in deutsches Recht sagt der befragte Experte laut Artikel sogar explizit:

          Allerdings wundere er sich, warum die DSGVO herangezogen wird. “Es handelt sich bei diesem Fall eher um einen privaten und nicht um einen gewerblichen Bereich.”

          Ich würde auch erwarten, dass wenn die Oma in Holland in Berufung gegangen wäre, das Urteil nicht mehr die DSGVO als Rechtsgrundlage genommen hätte. Weil die das nicht hergibt.

          Die DSGVO regelt ja v.a. auch die Ansprüche, die ich an Personen im Geltungsbereich habe, wenn sie meine personenbezogenen Daten verarbeiten. Wenn ich dir meine Telefonnummer gebe, dann verarbeitest du meine personenbezogenen Daten im Sinne der Verordnung. Trotzdem kannst du mich getrost auslachen, wenn ich dir einen DSGVO-Auskunftsersuchen zuschicke.

          • General_Effort@lemmy.world
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            8 days ago

            Tja. Bleibt die Frage, was bringt dir das hier? Ich meine, wenn’s ein Problem mit dem Leseverständnis wäre, dann müsstest du doch jetzt trotzdem ein bisschen vorsichtiger sein. Vielleicht ein Bot?

            • kossa@feddit.org
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              8 days ago

              Bester Bot der Welt, er klärt über Fehlannahmen zur DSGVO auf 😅

              Was bringt es dir denn, du antwortest ja auch immer? Bei mir ist es einfach so, dass das ein Triggerpunkt ist: ich hab schon so oft

              wegen DSGVO dürfen wir dies nicht, oder dürfen jenes

              gehört. Aber dann hat niemand, der so etwas von sich gibt, jemals ernsthaft in diese Verordnung reingeschaut. Für eine Verordnung ist die ziemlich gut geschrieben. Wegen dem medialen Bohai damals ist das irgendwie einfach ein random Wort geworden, das man auf gut Glück einwirft, wenn man bspw. sinnvolle Digitalisierung verhindern will.

              Ist ein bisschen die moderne Variante von “das geht nicht wegen der Versicherung”. Keiner kennt irgendwelche Versicherungsbedingungen ernsthaft, aber wenn man das sagt, sind alle sofort “Aha, ja klar, das macht Sinn!”. Und das habe ich eben auch bei der DSGVO zu oft so erlebt, deswegen erläutere ich sie immer gerne und bin hart getriggert, wenn ich irgendwo was lese von “Das geht nicht wegen DSGVO”.

              • General_Effort@lemmy.world
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                7 days ago

                Was bringt es dir denn, du antwortest ja auch immer?

                Ich würde gerne verstehen, was hier falsch läuft. Ich weiß nicht, wo diese Fehlinformationen herkommen, noch warum sie so inbrünstig geglaubt und gepredigt werden.

                Konkret: Ich hab dir 2 Links zur Verfügung gestellt. Den einen hast du ignoriert und den anderen völlig sinnentstellend zitiert. Normalerweise würde ich das als kindlichen Flüchtigkeitsfehler oder böswillige Irreführung einstufen. Beides gibt irgendwie nicht so Sinn für mich. Was war da los?

                • kossa@feddit.org
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                  7 days ago

                  Jetzt halte ich dich für einen Bot.

                  Der eine Link war eine EuGH Entscheidung von 2003, da gab es keine DSGVO.

                  Der andere war ein Gerichtsurteil von einem holländischen Amtsgericht, wo der interviewte Experte hinterher sagt: “jo, das Gericht hat die Verordnung nicht verstanden”.

                  Ich wiederhole gerne meinen Punkt ein drittes Mal, dann ist aber auch gut:

                  Ja, man darf keine Fotos von irgendwem posten. Nein, das hat nichts mit der DSGVO zu tun.

                  • General_Effort@lemmy.world
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                    7 days ago

                    Der eine Link war eine EuGH Entscheidung von 2003, da gab es keine DSGVO.

                    Richtig. Wie ich schrieb, der EuGH sieht das schon seit über 20 Jahren so. Da gab es keine DSGVO. Was hindert dich daran, dem auf den Grund zu gehen?

                    Der andere war ein Gerichtsurteil von einem holländischen Amtsgericht, wo der interviewte Experte hinterher sagt: “jo, das Gericht hat die Verordnung nicht verstanden”.

                    Das ist jetzt einfach krass gelogen. Im Artikel steht unmissverständlich:

                    Das Urteil ist für Anwalt Markus Schließ keine Überraschung. “Das würden Richter in Deutschland genauso entscheiden”, sagt der Datenschutzexperte im Gespräch mit dem SPIEGEL.

                    Warum machst du das?